Artikel 4

Artikel 4 (Verwirklichung der Kinderrechte)

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen zusammenarbeit.

 

Wir meinen es Ernst mit den Kinderrechten

Refrain:
Wir meinen es Ernst mit den Kinderrechten.
Die wurden erstellt, dass sich jeder dran hält.
Wir meinen es Ernst mit den Kinderrechten.
Leben wir sie so, das es allen gefällt.

1. Strophe:
Fast alle Länder dieser Welt haben beschlossen,
die Kinderrechte werden in Beton gegossen .
Drum müssen wir drauf achten, dass jedes Land das macht,
versprochen ist versprochen, abgemacht ist abgemacht.

2. Strophe:
Überall wo wir sind und bei allem was wir machen,
immer ist es wichtig das alle mitmachen.
Ob Kindergarten, Schule, Zuhause oder Verein,
alle sind gemeint und niemand sagt nein.