Artikel 36
Artikel 36 (Schutz vor sonstiger Ausbeutung)
Die Vertragsstaaten schützen das Kind vor allen sonstigen Formen der Ausbeutung, die das Wohl des Kindes in irgendeiner Weise beeinträchtigen.
Artikel 36 (Schutz vor sonstiger Ausbeutung)
Die Vertragsstaaten schützen das Kind vor allen sonstigen Formen der Ausbeutung, die das Wohl des Kindes in irgendeiner Weise beeinträchtigen.