Artikel 14
Artikel 14 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit)
(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
Glaub doch was du willst
1. Strophe:
Glauben heißt nicht wissen, glauben heißt hoffen.
Glauben heißt vermuten, heißt wir sind für alle offen.
Glauben heißt uns stärken, glauben heißt vertrauen.
Glauben heißt überzeugen, heißt aufeinander bauen.
Refrain:
Glaub doch was du willst, es ist deine Entscheidung
Bist du Moslem oder Christ, Heide oder Buddhist
Glaub doch was du willst, es ist deine Entscheidung
Bist du Moslem oder Christ, Heide oder Buddhist
Zwischenteil:
Und jetzt tu mir ein Gefallen, fall nicht auf dieseMenschen rein.
Die den Glauben benutzen, um Andere auszunutzen.
Die dir groß alles versprechen, dabei dich und dein Herz brechen.
Für die Krieg undMacht zählt, wir wollen Frieden auf der Welt.
2. Strophe:
Glauben heißt füreinander da sein, heißt Vertrauen schenken.
Glauben heißt einander helfen, heißt aneinander denken.
Glauben heißt nicht kämpfen, glauben heißt nicht verachten.
Glauben heißt nicht misstrauen, wir wollen einander achten.
Refrain:
Glaub doch was du willst, es ist deine Entscheidung
Bist du Moslem oder Christ, Heide oder Buddhist
Glaub doch was du willst, es ist deine Entscheidung
Bist du Moslem oder Christ, Heide oder Buddhist
Glaub doch was du willst, es ist deine Entscheidung.
Nur eins wollen wir erbeten, wir wollen alle in Frieden leben.