Artikel 23

Artikel 23 (Förderung behinderter Kinder)


(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.
(2) Die Vertragsstaaten. erkennen das Recht des behinderten Kindes auf besondere Betreuung an und treten dafür ein und stellen sicher, dass dem behinderten Kind und den für seine Betreuung Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Antrag die Unterstützung zuteil wird, die dem Zustand des Kindes sowie den Lebensumständen der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist.
(3) In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinderten Kindes ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung soweit irgend möglich und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, dass sichergestellt ist, dass Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist.
(4) Die Vertragsstaaten fördern im Geist der internationalen Zusammenarbeit den Austausch sachdienlicher Informationen im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen, psychologischen und funktionellen Behandlung behinderter Kinder einschließlich der Verbreitung von Informationen über Methoden der Rehabilitation, der Erziehung und der Berufsausbildung und des Zugangs zu solchen Informationen, um es den Vertragsstaaten zu ermöglichen, in diesen Bereichen ihre Fähigkeiten und ihr Fachwissen zu verbessern und weitere Erfahrungen zu sammeln. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

 

Fremder

Refrain:
Ich bin ein Fremder, dort wo es mir gefällt.
Bin ein Fremder in meiner eigenen Welt.
Ich bin da wo wir immer sind.
Ich bin da, hier bin ich Kind.
Ich bin ein Fremder in meiner eigenen Welt.

1. Strophe:
Mein Kopf ist rund mit einem kleinen Mund.
Die Augen Braun, die wollen doch nur schaun.
Ich bin da wo wir immer sind,
ich bin da, hier bin ich Kind.
Die Haut ist braun,
dafür darf man mich nicht haun.

2. Strophe:
Meine Zehen, die will keiner sehen.
Meine Daum, sind krumm wie ein alter Baum.
Ich bin da wo wir immer sind,
ich bin da, hier bin ich Kind.
Ich seh anders aus,
das macht nichts in diesem Haus.

3. Strophe:
Ich brauch ein Ort,
dort schickt man mich nicht fort.
Ich brauche Menschen,
Die mir gerne helfen.
Ich bin da wo wir immer sind,
ich bin da, hier bin ich Kind.
Ja wir sind bunt und unsere Welt ist rund.